Revalidierung alle 3 Jahre


Nach drei Jahren wird die Gemeinde erneut durch den Umweltgutachter validiert – man spricht von der Revalidierung. Andernfalls verfallen die Zertifikate Grüner Gockel und EMAS (der Gültigkeitszeitraum ist dort vermerkt).

Fast 10 Jahre Erfahrung in unserer Landeskirche zeigen, dass die Revalidierung (und die jährlichen Internen Audits) wesentlich dazu beitragen, die erreichten Entlastungen für die Umwelt (und bei den Betriebskosten) sowie die Qualität des Umweltmanagements zu sichern.

Wie beim ersten Mal auch, übernimmt die Geschäftsstelle Der Grüne Gockel bzw. die Landeskirche die Gutachterkosten sowie die Kosten für die Eintragung ins EMAS-Register (alles jeweils nur bei erfolgreicher Eintragung).

Bei einer Revalidierung prüft der Umweltgutachter bzw. die UmweltrevisorIn:

1. Wie funktioniert Ihr Managementsystem?

2. die Umsetzung des Umweltprogramms

3. die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften

4. die Verbrauchsdaten-Entwicklung

5. das neue Umweltprogramm um letztlich

6. die aktualisierte Umwelterklärung für gültig zu erklären.

Aus Sicht des Gutachters ist das Umweltmanagementsystem Ihrer Gemeinde nun gut erprobt. Deshalb gewinnen im Vergleich zur ersten Validierung besonders die Bereiche Managementsystem, Gefahrstoffe inklusive Einweisung der diese nutzenden Personen, Schulungen & Fortbildungen sowie das weite Feld „Beschaffung (Einkauf)“ an Bedeutung.

Durch das jedes Jahr stattgefundene Interne Audit wird sichergestellt, dass die Verbrauchsdaten vorliegen und die Maßnahmen des Umweltprogramms gemäß Zeitplan umgesetzt werden.

Die Protokolle der Teamsitzungen des Umweltteams, der Internes Audits und der Management Reviews (Berichte an den Kirchengemeinderat) liegen vor.

Die Prüfung der Elektrogeräte gemäß BGV A3 wurde zwei Jahre nach der letzten Prüfung wiederholt. Ebenso der Besuch der Fachkraft für Arbeitssicherheit vom OKR.

Die Umsetzung des Umweltprogramms und die erreichten Entlastungen für die Umwelt werden bewertet. Hier wird die Portfolioanalyse (die i.d.R. für die Bewertung der ersten Bestandsaufnahme angewendet) wiederholt. Es ist gut möglich, dass sich nun die Prioritäten verschoben haben!

Auf Basis dieser Bewertung wird das zweite Umweltprogramm entwickelt, das erneut einen Zeitraum von drei Jahren abdeckt. Dieses wird vom Kirchengemeinderat verabschiedet.

Die „alte“ Umwelterklärung wird nun aktualisiert:
  • die Verbrauchsdaten werden über den verlängerten Zeitraum dargestellt
  • die Entwicklung der letzten drei Jahre wird kurz beschrieben und bewertet
  • das alte Umweltprogramm wird durch das neue ersetzt

Der Gutachter wird von der Geschäftsstelle beauftragt.

Das Grüne Buch wird überarbeitet.

Die Erfassungsdateien und der Entwurf der Umwelterklärung zusammen mit den Protokollen der letzten beiden internen Audits und den Protokollauszügen des KGR vom Managementreview werden dem Gutachter 2 - 4 Wochen vor der Validierung zuschickt.